AnFoFO-Header
DER VEREIN
NEWS & TERMINE
VERANSTALTUNGEN
AKADEMISCHE LEHRE
FORSCHUNG
LINKS
 
Freitag, 18 Mai 2012   Startseite | Der Verein | Geschäftsordnung   Kontakt | Sitemap | Impressum
Layoutelement Layoutelement
Layoutelement

Geschäftsordnung

des Fördervereins
„Anästhesiologie – Forschung und Fortbildung e.V.“
(verabschiedet in Köln am 4. Oktober 2004)

Der Förderverein „Anästhesiologie - Forschung und Fortbildung e.V.“ gibt sich zur Abwicklung seiner Aktivitäten folgende Geschäftsordnung, welche von der Mitgliederversammlung am 4. Oktober 2004 in Köln beschlossen wurde:

§1 Abwicklung der finanziellen Aufgaben bei Projekten und Veranstaltungen/Veranstaltungsreihen zu Zwecken der Aus-, Weiter- und Fortbildung
(1) Der Förderverein „Anästhesiologie - Forschung und Fortbildung e.V.“ fördert die Aus-, Weiter- und Fortbildung auf dem Gebiet der Forschung, Diagnostik und Behandlung in Anästhesiologie, Intensiv-, Notfall- und Schmerzmedizin durch eigene Projekte, Veranstaltungen bzw. Veranstaltungsreihen, deren Organisation einem Vereinsmitglied federführend übertragen werden kann.
(2) Diese Projekte und Veranstaltungen werden im Namen des Vereins und im Einvernehmen mit dem Vorstand durchgeführt.
(3) Für jedes Projekt und jede Veranstaltung/Veranstaltungsreihe wird vom Federführenden im Einvernehmen mit dem Schatzmeister schriftlich ein Budget erstellt.
(4) Für jedes Projekt und jede Veranstaltung/Veranstaltungsreihe kann auf Antrag ein Veranstaltungskonto auf den Namen der Vereins eingerichtet werden, für das sowohl der Federführende als auch der Schatzmeister des Vereins zeichnungsberechtigt sind. Im Rahmen des Budgets und unter Beachtung der satzungsgemäßen Ziele der Vereins entscheidet der Federführende über die Verwendung der Mittel. Der Federführende nimmt Zahlungen (z.B. Teilnehmerbeiträge, projekt- oder veranstaltungsgebundene Spenden) für den Verein gegen Quittung entgegen und erledigt die Begleichung der aus der Organisation des Projektes bzw. der Veranstaltung/Veranstaltungsreihe entstehenden Kosten. Der Federführende erstellt dem Schatzmeister am Ende jedes Geschäftsjahres eine detaillierte Auflistung der Einnahmen und Ausgaben und stellt ihm alle Originalbelege sowie die Kontoauszüge des Veranstaltungskontos zur Verfügung. Die jährliche Abrechnung des Veranstaltungskontos wird vom Schatzmeister und vom Rechnungsprüfer überprüft. über das Ergebnis ist der Mitgliederversammlung zu berichten. Eine Überziehung eines Veranstaltungskontos ist nicht zulässig.
(5) Die Beschaffung von Investitionsgütern, deren Einzelbeschaffungswert 5000 € überschreiten, bedarf der Zustimmung des Vorstands.
(6) Technische und sonstige Hilfsmittel, die zur Vorbereitung oder Durchführung der eigenen Projekte oder Veranstaltungen/Veranstaltungsreihen mit Mitteln des Vereins angeschafft werden, stehen in dessen Eigentum. Die beschafften Hilfsmittel werden pro Geschäftsjahr in einer Inventarliste erfasst; diese wird dem Schatzmeister zur Verfügung gestellt.
(7) Über das Budget überschreitende Ausgaben entscheidet der Vorstand.

§2 Varia
(1) Die technischen Details zur Übertragung des Stimmrechts bei der Mitgliederversammlung werden vom Vorstand beschlossen und bei der Einladung zur Mitgliederversammlung mitgeteilt.

Köln, den 4. Oktober 2004

Prof. Dr. W. Buzello  
(1. Vorsitzender)
Prof. Dr.Dr. K.A. Lehmann
(2. Vorsitzender)

Layoutelement
 
Designelement Suche:
Designelement
aktuelle News:

05.05.2012
BDA ehrt Prof. Lehmann

Der Berufsverband Deutscher Anästhesisten (BDA) hat beim Deutschen Anästhesiekongress 2012 in...
ganze News lesen »

Designelement
nächste Veranstaltung:

12.05.2012 - 19.05.2012
15. Schmerzwoche (Mayrhofen)

Die Schmerzwoche wird vom Förderverein der Klinik für Anästhesiologie und Operative...
mehr Informationen »