Der Verein

des Fördervereins „Anästhesiologie – Forschung und Fortbildung e.V.", Köln

§1 Abwicklung der finanziellen Aufgaben bei Projekten und Veranstaltungen/Veranstaltungsreihen zu Zwecken der Aus-, Weiter- und Fortbildung

  1. Der Förderverein „Anästhesiologie - Forschung und Fortbildung e.V.“ fördert die Aus-, Weiter- und Fortbildung auf dem Gebiet der Forschung, Diagnostik und Behandlung in Anästhesiologie, Intensiv-, Notfall- und Schmerzmedizin durch eigene Projekte, Veranstaltungen bzw. Veranstaltungsreihen, deren Organisation einem Vereinsmitglied federführend übertragen werden kann.
  2. Diese Projekte und Veranstaltungen werden im Namen des Vereins und im Einvernehmen mit dem Vorstand durchgeführt.
  3. Für jedes Projekt und jede Veranstaltung/Veranstaltungsreihe wird vom Federführenden im Einvernehmen mit dem Schatzmeister schriftlich ein Budget erstellt.
  4. Für jedes Projekt und jede Veranstaltung/Veranstaltungsreihe kann auf Antrag ein Veranstaltungskonto auf den Namen der Vereins eingerichtet werden, für das sowohl der Federführende als auch der Schatzmeister des Vereins zeichnungsberechtigt sind. Im Rahmen des Budgets und unter Beachtung der satzungsgemäßen Ziele der Vereins entscheidet der Federführende über die Verwendung der Mittel. Der Federführende nimmt Zahlungen (z.B. Teilnehmerbeiträge, projekt- oder veranstaltungsgebundene Spenden) für den Verein gegen Quittung entgegen und erledigt die Begleichung der aus der Organisation des Projektes bzw. der Veranstaltung/Veranstaltungsreihe entstehenden Kosten. Der Federführende erstellt dem Schatzmeister am Ende jedes Geschäftsjahres eine detaillierte Auflistung der Einnahmen und Ausgaben und stellt ihm alle Originalbelege sowie die Kontoauszüge des Veranstaltungskontos zur Verfügung. Die jährliche Abrechnung des Veranstaltungskontos wird vom Schatzmeister und vom Rechnungsprüfer überprüft. über das Ergebnis ist der Mitgliederversammlung zu berichten. Eine Überziehung eines Veranstaltungskontos ist nicht zulässig.
  5. Die Beschaffung von Investitionsgütern, deren Einzelbeschaffungswert 5000 € überschreiten, bedarf der Zustimmung des Vorstands.
  6. Technische und sonstige Hilfsmittel, die zur Vorbereitung oder Durchführung der eigenen Projekte oder Veranstaltungen/Veranstaltungsreihen mit Mitteln des Vereins angeschafft werden, stehen in dessen Eigentum. Die beschafften Hilfsmittel werden pro Geschäftsjahr in einer Inventarliste erfasst; diese wird dem Schatzmeister zur Verfügung gestellt.
  7. Über das Budget überschreitende Ausgaben entscheidet der Vorstand.

 §2 Varia

  1. Die technischen Details zur Übertragung des Stimmrechts bei der Mitgliederversammlung werden vom Vorstand beschlossen und bei der Einladung zur Mitgliederversammlung mitgeteilt.

Köln, den 4. Oktober 2004
Prof. Dr. W. Buzello  (1. Vorsitzender), Prof. Dr.Dr. K.A. Lehmann (2. Vorsitzender)